Familienverfahren
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Güterrechtliche Ansprüche
- Ehewohnung und Hausrat
- Adoptionen
- Vormundschaften für Minderjährige
- Pflegschaften für Minderjährige
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten (z. b. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u.a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Geschäftsstelle (Serviceeinheit)
Zimmer 108 und 109
Telefon: 08631 / 6106-160, 161, 162 und 163
Telefax: 08631 / 6106-307