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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Die Abteilung für Straf- und Bussgeldsachen ist zuständig für

  • Strafsachen, Bussgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigten Verfahren (sog. Schnellrichter), wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht oder das erweiterte Schöffengericht entscheidet,
  • Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet,
  • richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Freiheitsentziehungsachen,
  • Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Während öffentlicher Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Geschäftsstelle (Serviceeinheit)

Zimmer 017
Telefon: 08631 / 6106-123 oder -124
Telefax: 08631 / 6106-301

Verfahrensübersicht