Strafverfahren
Die Abteilung für Straf- und Bussgeldsachen ist zuständig für
- Strafsachen, Bussgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigten Verfahren (sog. Schnellrichter), wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht oder das erweiterte Schöffengericht entscheidet,
- Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet,
- richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, Freiheitsentziehungsachen,
- Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Während öffentlicher Verhandlungen ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Geschäftsstelle (Serviceeinheit)
Zimmer 017
Telefon: 08631 / 6106-123 oder -124
Telefax: 08631 / 6106-301