Zivilverfahren
Das Zivilgericht ist u. a. zuständig für
- Klagen mit einem Streitwert bis zu einer Hoehe von 5.000,-- Euro (auch in Verbindung mit einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe)
- Arreste und einstweilige Verfügungen
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Schutzschriften, soweit nicht eindeutig Familiengericht zuständig ist
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
- Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Anträge auf Kostenfestsetzung in Zivilsachen
- Anträge auf Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Während öffentlicher Verhandlung ist der Zugang in das Justizgebäude gewährleistet.
Geschäftsstelle (Serviceeinheit)
Zimmer 106
Telefon: 08631 / 6106-156 oder -158
Telefax: 09 62 19 62 41 46 29
Rechtsantragsstelle in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Bitte beachten:
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 08631 6106 0
Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder
einstweilige Anordnung) stehen wir auch ausserhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.