Nachlassverfahren

Erreichbarkeit der Geschäftsstelle
Bitte beachten Sie, dass wir nur begrenzte Öffnungszeiten haben und dass ein persönliches Erscheinen ohne Termin nur in Ausnahmefällen möglich ist.
Terminvereinbarung:
08631 / 6106 -101
08631 / 6106 -102
08631 / 6106 -103
08631 / 6106 -104
08631 / 6106 -105
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Telefax:
09 62 19 62 41 46 26
E-Mail:
mailto:nachlasssachen@ag-mue.bayern.de
Büro:
003, 004, 005
Örtliche Zuständigkeit:
Das Nachlassgericht Mühldorf a. Inn ist örtlich zuständig für Nachlassverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Mühldorf a. Inn hatte.
Für den Nachlass ausländischer Staatsangehöriger können abweichende Regelungen gelten. Auskünfte hierzu können die jeweiligen Konsulate oder Botschaften erteilen.
Sachlich zuständig ist das Nachlassgericht insbesondere für:
-
Das Nachlassgericht wird von sich aus tätig, wenn dem Nachlassgericht bekannt ist, dass zum Nachlass ein Grundstück oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
Ebenso wird das Nachlassgericht tätig, wenn eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vorhanden ist.
Wenn Sie im Besitz einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) des Verstorbenen sind, reichen Sie diese bitte umgehend im Original beim Nachlassgericht ein.
Diese Ablieferung ist eine gesetzliche Pflicht.
-
Ein Erbschein/Europäisches Nachlasszeugnis ist ein amtliches Zeugnis für den Erben über sein Erbrecht und die Erbquote. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig.
Der Antrag kann beim Amtsgericht Mühldorf a. Inn, dem Wohnsitzgericht eines Erben oder einem Notar Ihrer Wahl gestellt werden.
-
Um den Verlust eines privatschriftlichen Testaments zu vermeiden, kann dieses beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben werden. Für die Verwahrung wird eine einmalige Gebühr von 75,00 EUR erhoben. Dazu kommt noch die einmalige Gebühr für die Registrierung der Hinterlegung beim Zentralen Testamentsregister.
-
Ausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird. Sie kann vor dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn, dem Wohnsitzgericht des Ausschlagenden oder einem Notar Ihrer Wahl erklärt werden.
Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und aufgrund der Fristgebundenheit (6 Wochen ab Kenntnis) frühzeitig sinnvoll.
-
Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger, meist ein Rechtsanwalt, verwaltet den Nachlass für die unbekannten Erben. Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass.
Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für:
- Erbauseinandersetzung zwischen Miterben und Verteilung des Nachlasses
- Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
- Auskünfte zur Erbschaftssteuer, hierfür ist das Erbschaftssteuerfinanzamt Eggenfelden zuständig
- Beratung über die inhaltliche Gestaltung von Testamenten. Rechtsberatung wird durch Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände erteilt.