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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Transsexuellengesetz

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Das Gebäude in der Linprunstraße (Bildsteller AG München)
Das Gebäude in der Linprunstraße (Bildsteller AG München)
Zuständigkeit

Sachliche Zuständigkeit:

  • Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz
  • Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz

Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht München ist für alle Antragsteller und Antragstellerinnen zuständig, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Oberlandesgerichts München (im Wesentlichen Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) haben.
Wichtige Hinweise

Hinweise zur Vornamensänderung:
Das Verfahren kann durch ein unterschriebenes Schreiben eingeleitet werden, welches die gewünschten Vornamen enthalten muss und Vorschläge enthalten kann, welche Sachverständigen das Gericht beauftragen soll.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Aufenthaltsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde, die neben den Personalien auch Angaben zum Familienstand und zur Staatsangehörigkeit enthalten muss
  • Kopie des gültigen Personalausweises, ersatzweise des Reisepasses
  • Im Falle einer Ehescheidung wird eine Kopie des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsurteils benötigt
Das Gericht wird nach Eingang eines Kostenvorschusses zwei unabhängige mit den Problemen der Transsexualität vertraute Sachverständige mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.
Das Verfahren wird durch eine persönliche Anhörung im Gerichtsgebäude abgeschlossen.


Hinweise zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit:
Das Verfahren kann zusammen mit der Vornamensänderung oder in einem nachfolgenden Verfahren durch unterschriebenen Antrag eingeleitet werden.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2011, Aktenzeichen 1BvR 3295/07, sind derzeit keine zusätzlichen Unterlagen vorzulegen. Die Voraussetzungen für die Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit sind derzeit dieselben wie für die Vornamensänderung.


Hinweise zur Verfahrenskostenhilfe:
Bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden (Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse mit Formularsatz und Attest über vorliegende Transsexualität sind vorzulegen).
Den Verfahrenskostenhilfeantrag finden Sie unter weitere Informationen
Anschrift / Adresse

Postanschrift:
Amtsgericht München
Familiengericht
Linprunstraße 22
80097 München

Adresse:
Amtsgericht München
Familiengericht
Linprunstraße 22
80335 München

Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Linprunstraße 22 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar

Kontakt

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3117 

Wie komme ich hin?

  • U-Bahn Linie U1 - Haltestelle Stiglmaierplatz (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 20/21 - Haltestelle Sandstraße (von dort 6 Min. Fußweg)

Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft

Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Linprunstraße 22 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.

Eingang Justizgebäude Linprunstraße 22
20220630 085520

Weitere Informationen

Verfahrensübersicht