Transsexuellengesetz
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Sachliche Zuständigkeit:
- Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz
- Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz
Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht München ist für alle Antragsteller und Antragstellerinnen zuständig, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Oberlandesgerichts München (im Wesentlichen Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) haben.
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Hinweise zur Vornamensänderung:
Das Verfahren kann durch ein unterschriebenes Schreiben eingeleitet werden, welches die gewünschten Vornamen enthalten muss und Vorschläge enthalten kann, welche Sachverständigen das Gericht beauftragen soll.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:- Kopie der Geburtsurkunde
- Aufenthaltsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde, die neben den Personalien auch Angaben zum Familienstand und zur Staatsangehörigkeit enthalten muss
- Kopie des gültigen Personalausweises, ersatzweise des Reisepasses
- Im Falle einer Ehescheidung wird eine Kopie des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsurteils benötigt
Das Verfahren wird durch eine persönliche Anhörung im Gerichtsgebäude abgeschlossen.
Hinweise zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit:
Das Verfahren kann zusammen mit der Vornamensänderung oder in einem nachfolgenden Verfahren durch unterschriebenen Antrag eingeleitet werden.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.1.2011, Aktenzeichen 1BvR 3295/07, sind derzeit keine zusätzlichen Unterlagen vorzulegen. Die Voraussetzungen für die Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit sind derzeit dieselben wie für die Vornamensänderung.
Hinweise zur Verfahrenskostenhilfe:
Bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden (Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse mit Formularsatz und Attest über vorliegende Transsexualität sind vorzulegen).
Den Verfahrenskostenhilfeantrag finden Sie unter weitere Informationen
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Postanschrift:
Amtsgericht München
Familiengericht
Linprunstraße 22
80097 München
Adresse:
Amtsgericht München
Familiengericht
Linprunstraße 22
80335 München
Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Linprunstraße 22 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar -
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3117 -
- U-Bahn Linie U1 - Haltestelle Stiglmaierplatz (von dort 5 Min. Fußweg)
- Tram Linie 20/21 - Haltestelle Sandstraße (von dort 6 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Linprunstraße 22 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.
Eingang Justizgebäude Linprunstraße 22
Weitere Informationen
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