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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Adoptionen

Über die Annahme Minderjähriger und Volljähriger sowie die Aufhebung des Annahmeverhältnisses entscheidet das Amtsgericht-Familiengericht.

Der Zuständigkeitsbereich des Familiengerichts beim Amtsgericht Landshut umfasst den Landkreis Landshut.

Erreichbarkeit:
Zimmer 216 oder 219 a, Telefon: 0871 / 84-1256 oder 1291, Fax: +499621962410819

Beschreibung, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen des Adoptionsverfahrens:
Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes - BayernPortal (freistaat.bayern)

Verfahrensübersicht