Zwangsvollstreckung
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Bei der Zwangsvollstreckung geht es um die zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs. Dabei darf der "Zwang" nur vom Staat ausgehen, der Gläubiger darf keine Selbsthilfe ausüben.
Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel (auch Vollstreckungstitel oder titulierter Anspruch genannt), als urkundlicher Nachweis des Anspruchs.
Beispiele für Vollstreckungstitel sind u.a. gerichtliche Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, möglich sind aber auch notarielle Urkunden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Der titulierte Anspruch kann u.a. darin bestehen, dass ein Geldbetrag gefordert werden kann, eine bestimmte Sache herauszugeben ist oder eine bestimmte Handlung ausgeführt werden muss.
Verfahrensziel der Zwangsvollstreckung ist die Befriedigung des Anspruchs.
Die Zwangsvollstreckung wird im Wesentlichen durchgeführt durch Gerichtsvollzieher und durch das Amtsgericht, das dann Vollstreckungsgericht genannt wird.
Die Abteilung für Zwangsvollstreckungssachen des Amtsgerichts Landshut ist u.a. zuständig für Forderungspfändungssachen.
In der Abteilung für Zwangsvollstreckungssachen des Amtsgerichts Landshut befindet sich auch die Gerichtsvollzieherverteilerstelle.
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Postanschrift: Amtsgericht Landshut
- Zwangsvollstreckung -
Maximilianstraße 22
84028 Landshut
Sofern vorhanden, bitte Aktenzeichen angeben!
Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die individuellen Arbeitszeiten der Mitarbeiter können von den regulären Öffnungszeiten des Amtsgerichts Landshut abweichen.
Sachgebiet Forderungspfändungen:
Telefon: Durchwahl:
0871-84 -12 81
-12 64
Fax: +49 9621 962410818
Gerichtsvollzieherverteilerstelle:
Telefon: Durchwahl:
0871-84 -12 26
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:
- mittels eines besonderen elektronsichen Postfachs
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=01999286154
- Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit derJustiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriumsder Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
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