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Amtsgericht Landshut

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Grundbuchamt

Grundbuchverfahren

Was ist das Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt ist die Abteilung des Amtsgerichts, die für die Führung der Grundbücher im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk zuständig ist. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Der Amtsgerichtsbezirk ist daher für den gesamten Landkreis und die im Landkreis liegenden kreisfreien Städte zuständig.


Wann wird das Grundbuchamt tätig?

Das Grundbuchamt wird nur (bis auf sehr wenige Ausnahmen) auf Antrag tätig und die Tätigkeit ist in der Regel gebührenpflichtig. Die entstehenden Gebühren richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG).


Grundbucheinsicht und Grundbuchblattausdrucke

  • Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, in das unbeschränkt Einsicht genommen werden kann. Einen Grundbuchauszug bzw. Einsicht in das Grundbuch oder in die Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

  • Ein solches berechtigtes Interesse hat neben dem Eigentümer jeder, dem ein Recht am Grundstück oder an einem Grundstücksrecht zusteht. Daneben kann aber ein tatsächliches, rechtliches oder wirtschaftliches Interesse für ein Einsichtsrecht genügen.

  • Kein rechtliches Interesse haben Kauf- oder Mietinteressenten, die durch die Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen.

  • Sollten Sie nicht zu dem obigen Personenkreis gehören, ist es zwingend erforderlich eine Vollmacht des Eigentümers oder eines Berechtigten vorzulegen.

  • Zur Grundbucheinsicht ist die persönliche Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich.

  • Für den Grundbuchblattausdruck ist ein formloser Antrag nötig, der bei persönlicher Vorsprache, per Post, Telefax oder E-Mail gestellt werden kann. Ein entsprechender Vordruck ist am Ende der Seite aufrufbar.

  • Für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug fällt eine Gebühr von 10,00 Euro, für einen beglaubigten (amtlichen) Grundbuchauszug eine Gebühr von 20,00 Euro an.

Wichtige Hinweise:

  • Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchblattausdruckes möglich!


  • Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notare, Banken).

Warnung vor unseriösen Internetangeboten


Hinweis auf nichtoffizielle Seiten für Grundbuchauszüge mit evtl. betrügerischem Hintergrund

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass einige Bürger mit ihrem Wunsch auf einen Grundbuchauszug bei der Sucheingabe "Amtsgericht XXX + Grundbuchamt" über die gängigen Suchmaschinen auf inoffizielle Web-Sites mit betrügerischem Hintergrund geführt wurden. Hier wurden deutlich überhöhte Gebühren verlangt, ohne dass sie den beantragten Grundbuchauszug je erhielten. Es existieren mehrere solcher Seiten, die aber natürlich nicht alle unrechtmäßige Absichten verfolgen.


Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Grundbuchauszüge über die justizeigene Homepage beantragt werden können:https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/58108021666

Amtlicher Lageplan


Ein Lageplan (Flurkarte) kann nicht über das Grundbuchamt, sondern nur über die Bayerische Vermessungsverwaltung bezogen werden:https://geoportal.bayern.de/geodatenonline/

Kosten

Welche Kosten können anfallen?

I)                    Notarkosten

 

Die Kosten des Notars für die Beratung und Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Zusätzlich fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.

In der Urkunde wird festgelegt, wer welche Kosten des Verfahrens tragen muss.

Die Rechnung wird dann direkt vom Notar an denjenigen gestellt, der die jeweiligen Kosten vertraglich übernimmt.

 

II)                  Gerichtskosten

 

Neben den Notarkosten werden vom Grundbuchamt zusätzlich noch Gebühren erhoben.

Die zu erhebenden Gebühren für die Grundbucheintragung richten sich auch nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Die Gebührenhöhe hängt vom Geschäftswert ( § 3 Abs. 1 GNotKG) ab.

Für unterschiedliche Rechtsgeschäfte und Erklärungen, die in der notariellen Urkunde aufgeführt sind, fallen verschiedene Gebührensätze an.  (vgl. Anlage zu § 3 GNotKG)

Die jeweilige Gebühr ergibt sich aus der Tabelle zu Spalte B der Anlage 2 zu § 34 Abs 4 GNotKG.

Die Rechnung ergeht an denjenigen, der laut der notariellen Urkunde die jeweiligen Kosten tragen muss.

Achtung:

Wenn die notariellen Urkunden zu z.B. Kauf und gesonderter Finanzierung an zwei verschiedenen Tagen erstellt und vom Notar dem Grundbuchamt gesondert zur Eintragung vorgelegt werden, können wegen der unterschiedlichen Zeitpunkte der Eintragungen im Grundbuch mehrere Einzelrechnungen ergehen.

 

III)                Kosten Grundbuchauszug

 

-          Unbeglaubigter Grundbuchauszug                  10,00 EUR

-          Beglaubigter Grundbuchauszug                        20,00 EUR

 


Formulare
Weitere Informationen und Downloads
Kontakt

Postanschrift:                                Amtsgericht Landshut

                                                               - Grundbuchamt -

                                                               Maximilianstraße 22

                                                               84028 Landshut

 

Hausanschrift:                                Amtsgericht Landshut

                                                               - Grundbuchamt -

                                                                   Altstadt 300

                                                               84028 Landshut

 

 

Immer -sofern vorhanden- angeben:

 

  • Gemarkung (wo liegt das Grundstück)
  •  und Blattnummer des Grundbuchblatts
  • oder Flurstücknummer bzw. Anschrift des betroffenen Grundstücks

 

 

 

Telefon:               Durchwahl:       

0871-84              -32 06

                           -32 07

 

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden:


Die individuellen Arbeitszeiten der Mitarbeiter können von den regulären Öffnungszeiten des Amtsgerichts Landshut abweichen.


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