Landwirtschaftsverfahren
Das Amtsgericht Landshut ist örtlich für die Landwirtschaftssachen des gesamten Landgerichtsbezirks Landshut zuständig, sofern die Hofstelle oder das Grundstück ganz oder zum größten Teil in diesem Bezirk liegt oder die Rechte im wesentlichen in diesem Bezirk ausgeübt werden.
Nach dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) ergibt sich die sachliche Zuständigkeit im Wesentlichen aufgrund der Vorschriften über
- die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen im Landpachtverkehrsgesetz,
- den Landpachtvertrag im übrigen,
- Einwendungen gegen das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht,
- die Aufhebung von Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen sowie die Inanspruchnahme von Gebäuden oder Land,
- das Anerbenrecht einschließlich der Versorgungsansprüche bei Höfen, Hofgütern, Landgütern und Anerbengütern,
- Angelegenheiten, die mit der Aufhebung der früheren Vorschriften über Erbhöfe zusammenhängen.
Erreichbarkeit:
Zimmer: 132, Telefon: 0871 / 84-1231
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