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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Für Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe, auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf Herstellung des ehelichen Lebens (Ehesachen)

und für

Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, die Anfechtung der Vaterschaft oder die elterliche Sorge betreffen, ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig.

Erreichbarkeit:
Zimmer 216, Telefon: 0871 / 84-1256,
Zimmer 219 a, Telefon: 0871 / 84-1291,
Fax: +499621962410819

Beschreibung, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen Familienverfahren:
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