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Amtsgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.

Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt, also u.a.

  • zur Durchführung der Zwangsvollstreckung
  • zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
  • zur Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • Kaution in Strafsachen zur Abwendung der Untersuchungshaft
  • Annahmeverzug
  • Gläubigerunsicherheit
  • zugunsten der unbekannten Erben
  • im Zwangsversteigerungsverfahren
Wichtige Hinweise:
Die Hinterlegungsstelle ist NICHT zuständig für die Hinterlegung von:
  • Testamenten
  • Betreuungsverfügungen
  • Anwaltsvergleichen
  • Schutzschriften

Erreichbarkeit:

Zimmer 128,

Telefon 0871 / 84-1384,

Fax: +499621962410820

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